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   OLG Düsseldorf, 25.04.1972 - 20 U 15/72   

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https://dejure.org/1972,493
OLG Düsseldorf, 25.04.1972 - 20 U 15/72 (https://dejure.org/1972,493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.1972 - 20 U 15/72 (https://dejure.org/1972,493)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 1972 - 20 U 15/72 (https://dejure.org/1972,493)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauwerkssicherungshypothek für bauplanenden Architekten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Planungsarbeiten; Bauhandwerkersicherungshypothek; Werterhöhung; Architektenpläne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 648

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1863
  • MDR 1972, 689
  • BauR 1972, 254
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 24.11.1995 - 4 U 218/94

    Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf

    Eine solche liegt in all den Fällen nicht vor, in denen es - wie hier - zu einer Bauausführung nicht gekommen ist (KG NJW 1963, 813; OLG Düsseldorf NJW 1972, 1863 [OLG Düsseldorf 25.04.1972 - 20 U 15/72] = BauR 1972, 254; KG OLGZ 1978, 449; Locher/Koeble, HOAI 6. Aufl., Einleitung Rdnr. 17; Palandt-Thomas, BGB, 54. Aufl., § 648 Rdnr. 2).

    Die Anfertigung von Plänen und eine etwa erteilte Baugenehmigung lassen den Grundstückswert grundsätzlich unberührt (OLG Düsseldorf NJW 1972, 1863 [OLG Düsseldorf 25.04.1972 - 20 U 15/72] ), da Veräußerer und Erwerber des Grundstücks in der Regel nicht dieselbe Planung verfolgen werden.

    Ebenso wenig besteht ein Anspruch im Fall von Vorarbeiten, etwa wenn der Unternehmer Teile in seiner Werkstatt zusammenbaut, um sie später auf dem Grundstück einzubauen (OLG Düsseldorf NJW 1972, 1863 [OLG Düsseldorf 25.04.1972 - 20 U 15/72] ).

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2004 - 21 U 26/04

    Sicherungsverlangen für Planerleistungen auch vor Baubeginn

    Danach ist es für den Geltungsbereich des § 648 BGB gerechtfertigt, nur solche Arbeiten als Bauwerkleistungen im Sinne der Vorschrift anzusehen, die unmittelbar der Errichtung, Veränderung oder Ergänzung eines Bauwerks oder Teilen desselben dienen, soweit sie für den Bestand des Bauwerks wesentlich sind und sich in ihm verkörpern (BGH BauR 1994, 101, 102; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1530; OLG Hamm BauR 1992, 630; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483; OLG Düsseldorf BauR 1972, 254f.; Siegburg, BauR 1990, 32, 36ff.; Ingenstau/Korbion/Joussen, VOB, Teil B, Anhang 2, Rn. 3f.) Dies deshalb, weil das dem Unternehmer zugebilligte Sicherungsrecht zu einer dinglichen Belastung des für die Bauleistung bereitstehenden Grundstücks führt und der Sicherungsanspruch des Unternehmers nur dann einen angemessenen Ausgleich für die durch seine Vorleistungspflicht begründeten Risiken darstellt, wenn mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen spiegelbildlich zu der absichernden Belastung des Grundstücks eine entsprechende Werterhöhung desselben einhergeht (BGH, a. a. O.; OLG Düsseldorf BauR 1999, 1482, 1483).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2006 - 22 U 83/06

    Sicherung eines Architektenhonoraranspruchs durch Vormerkung der Eintragung einer

    Für einen derartigen Anspruch eines Architekten gelten nach der ständigen bisherigen ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung folgende Grundsätze (BGHZ 51, 190; OLG Düsseldorf, 20. Zivilsenat, BauR 1972, 254 f; OLG Düsseldorf, 5. Zivilsenat, OLGR 1993, 288; OLG Celle, NJW-RR 1996, 854, 855; OLG Dresden, NJW-RR 1996, 920; OLG Düsseldorf, 12. Zivilsenat, NJW-RR 2000, 166; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 971; OLG Koblenz, NZBau 2006, 188; ebenso Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdnr. 239; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., Einl. Rdnr. 17; Palandt-Sprau, BGB, 65. Aufl., § 648 Rdnr. 2):.
  • OLG Düsseldorf, 03.09.1999 - 12 U 118/99

    Bauhandwerkersicherungshypothek für Architektenplanung bei Verkauf des

    An letzterem, die Sicherung nach § 648 Abs. 1 BGB rechtfertigendem Merkmal fehlt es aber, wenn es nicht zur Ausführung der Bauarbeiten auf der Grundlage der Planung des Architekten kommt OLG Düsseldorf, BauR 1972, 254 f. = NJW 1972, 1863; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdnr. 212 m. w. N. zur h. M. in der Rechtsprechung.
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 12 U 107/99

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu Gunsten eines

    Solange aber noch nicht mit der Errichtung des Bauwerks begonnen ist, fehlt es an einer vom Architekten mitveranlaßten Wertsteigerung des Grundstücks (OLG Celle a. a. O.; OLG Düsseldorf BauR 1972, 254 f.).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.1999 - 12 U 118/99

    Anspruch auf Bestellung einer Sicherheit; Einstweilige Verfügung zur Erreichung

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  • LG Fulda, 25.01.1991 - 1 S 155/90

    Architekt: Bauhandwerkersicherungshypothek

    Ebensowenig besteht ein Anspruch im Falle von Vorarbeiten, etwa wenn der Unternehmer Teile in seiner Werkstatt zusammenbaut, um sie später auf dem Grundstück einzubauen Vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1972, 1863 = BauR 1972, 254.
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